Restrukturierung und Sanierung

Restrukturierung

Der Begriff Restrukturierung wird unterschiedlich interpretiert. Wir verstehen darunter die Unterstützung bei der Neustrukturierung von Unternehmen. Dazu zählen u.a.:

  • die Verlagerung, der Ausbau und/oder die Schließung von Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften
  • die Änderung der Rechtsform durch Fusion oder die Ausgliederung von Unternehmensbereichen
  • die Optimierung von Entscheidungsstrukturen (Einrichten von Beiräten, Aufsichtsräten, Stärkung von Einzelverantwortlichkeiten des Managements)
  • die Umstrukturierung aus steuerlichen Gesichtspunkten,
  • der Umbau von Familiengesellschaften (z.B. zur „Entflechtung“ und Streitbeilegung)

Sanierung

Wir begleiten Unternehmen in der Krise. Unsere Auftraggeber sind Unternehmen und Kreditinstitute, die ein besonderes Interesse an der Entwicklung des Unternehmens haben. Wir beraten die Gesellschafter und das Management zur Vermeidung einer persönlichen Haftung.

Beratungsschwerpunkte sind hier u.a.

  • die Beratung bei Einzelmaßnahmen wie Schließung oder Verkauf unrentabler Betriebsteile
  • der Assetverkauf vor oder in der Insolvenz, Ausführung einer übertragenden Liquidation
  • das Erarbeiten von Sanierungsplänen im Zusammenspiel von Kreditgebern und Management
  • die Verhandlung von Massenentlassungen und Sozialplänen
  • die Verhandlung von Vergleichen mit Gläubigern
  • der Schutz von Gesellschaften, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten vor der persönlichen Inanspruchnahme

Ihre Ansprechpartner

Frank Engelhard

Partner / Rechtsanwalt

Thomas Kramer

Partner / Rechtsanwalt

Frank Neldner

Partner / Rechtsanwalt

Markus Tönjann
Partner / Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Jens Niehl LL.M. (University of Cape Town)
Partner / Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Michael Veith

Rechtsanwalt

Tim Felix Quintiliani

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ACHTUNG

Warnung vor betrügerischen E-Mails