
Thomas Kramer besitzt umfangreiche Erfahrung im Restrukturierungs- und Transaktionsbereich und berät seit vielen Jahren vorwiegend Familiengesellschaften. Ihm sind daher die internen familiären Fragestellungen im Bezug auf Unternehmensstrukturen, Einbindung von Familienmitgliedern oder des Übergangs auf die nächste Generation bestens vertraut. Thomas Kramer ist sowohl als Anwalt beratend, wie aber auch in diversen Aufsichtsgremien von nationalen wie internationalen Familien/Familiengesellschaften tätig. Er kann dabei auf jahrzehntelange Erfahrung zurückblicken.