
Markus Tönjann berät neben nationalen und internationalen Unternehmen auch Vorstände, Geschäftsführer, Leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträgen sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Umstrukturierungen und der Vertretung von Unternehmen und Betriebsräten bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Markus Tönjann veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und tritt er als Referent bei arbeitsrechtlichen Seminaren und Inhouse-Schulungen auf.