
Frau Kreß berät und vertritt als Rechtsanwältin Unternehmen, deren Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in allen Belangen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts, von der Unternehmensgründung über Umstrukturierungen bis zum Verkauf. Sie ist auch bei Differenzen zwischen Gesellschaftern beratend tätig. Daneben berät und begleitet sie Unternehmer und Privatpersonen im Rahmen von Nachfolgeplanungen, sowohl gesellschaftsrechtlich als auch erbrechtlich. Neben der fachlichen Expertise schätzen Mandanten insbesondere ihre lösungsorientierte Beratung.