
Frank Engelhard ist im Wesentlichen tätig im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts. Er vertritt dabei mittelständische Mandanten bis hin zu europa- und weltweit tätigen Konzernen außergerichtlich bei der Gestaltung von Vereinbarungen wie Bezugs-, Absatz- und sämtlichen kaufmännisch relevanten Vereinbarungen mit Lieferanten und Wiederverkäufern bzw. gewerblichen Endabnehmern und im Falle von Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen zu den vorgenannten Themen.
Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt Frank Engelhard nahezu ausschließlich Arbeitgeber im Bereich individual- und kollektivrechtlicher Fragestellungen sowohl gerichtlich wie außergerichtlich.
Frank Engelhard ist zudem seit mehreren Jahren als Dozent an der Bergischen Universität am Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung für die Rechtsbereiche Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.