
Dr. Eva Graune ist seit vielen Jahren als Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Arbeitsrecht tätig. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Frau Dr. Graune hat für ihre Mandanten, bei denen es sich in der Mehrzahl um kommunale öffentliche Einrichtungen und TVöD-Anwender in NRW handelt, bereits mehrere Verfahren zur Klärung tarifrechtlicher Fragen erfolgreich bis zum Bundesarbeitsgericht vertreten. Frau Dr. Graune ist neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Dozentin an mehreren Studieninstituten in NRW sowie im Rahmen von Inhouseschulungen für ihre Mandanten tätig. Sie ist außerdem Mitautorin des „Lexikon Personalvertretungsrecht“.